Graffitischäden


 

Die Schäden durch Graffiti sind enorm, in Deutschland beziffert man sie auf eine halbe Milliarde Euro. Die Hälfte davon tragen Hauseigentümer, die andere Hälfte Unternehmen und Kommunen, die Versicherungen halten sich eher vornehm zurück. Die Graffiti muss jedoch beseitigt werden - Mieter haben ein Recht, das von ihrem Hauseigentümer zu verlangen, auch wenn im Einzelfall differenziert entschieden werden kann.

Bestandsaufnahme

Seit den 1970er Jahren werden die Schäden durch Graffiti ermittelt, man versucht, sie in Zahlen erfassbar zu machen. Das ist nicht einfach, denn es entscheidet durchaus die Betrachtungsweise. Lange Zeit standen Hausbesitzer, Kommunen und die Öffentlichkeit den Graffiti relativ hilflos gegenüber, es entbrannte eine Diskussion, was Vandalismus und was „Kunst“ ist (mit bis heute sehr kontroversem Ausgang), die Gesetze änderten sich, die Ansichten ebenfalls, international wird Graffiti sehr unterschiedlich betrachtet und der Umgang mit ihr entsprechend differenziert gehandhabt.

Es gibt Städte, die einzelne Werke unter Denkmalschutz stellen, und es gibt Städte (Sidney), die jedes Graffito im öffentlichen Raum untersagen und entfernen lassen, selbst wenn der Hausbesitzer es genehmigt, sogar Künstler dafür bezahlt hat. In Deutschland hat sich eine pragmatische Haltung durchgesetzt, man räumt den Sprayern legale Möglichkeiten ein, unterbindet anderswo streng die Graffiti und hat im Jahr 2005 das Sprühen als Straftatbestand ins Gesetzbuch aufgenommen. Was nun die Kosten angeht: Auch die Möglichkeiten der Entfernung von Graffiti haben sich technisch entwickelt, übrigens auch der Graffiti-Schutz, etwa mit extrem haltbaren Lackbeschichtungen. Daneben gibt es noch die künstlerische Prophylaxe, bei der eine Wand von vornherein durch bezahlte Graffiti-Künstler gestaltet wird, was die illegalen Sprayer in aller Regel respektieren. Also ist der Kostenaufwand zur Entfernung wirklich unerwünschter Graffiti schwankend, schwer zu beziffern und von der Betrachtung abhängig.

Immerhin scheint der Schadensumfang etwa seit dem Jahr 2007 zu stagnieren, seither werden – bis zum Jahr 2011 – jährlich 500 Millionen Euro an Schaden gemeldet. Zuvor gab es eine eindeutig steigende Tendenz. Im Jahr 2002 waren es 200 Millionen Euro gewesen, im Jahr 2004 vermeldete man Gesamtschäden durch Graffiti in Höhe von 250 Millionen Euro.

Die Betroffenen

Betroffen sind zuallererst die Hausbesitzer, sie kommen für die Schadensbeseitigung an ihrem Eigentum auf. Haus- und Gebäudebesitzer sind auch Kommunen und Unternehmen. Verkehrsbetriebe leiden sehr stark unter Graffiti, mit unendlichem Einfallsreichtum setzen sie sich zur Wehr. Bewegungsmelder werden allerorten angebracht, Wachleute patrouillieren, Kameras kommen zum Einsatz (nicht überall erlaubt, nicht mal als Attrappe), daneben werden S-Bahn-Waggons und Wände mit abziehbarer Folie beklebt oder aus Materialien gefertigt, die leicht zu säubern sind. All das kostet. Natürlich kann man sich versichern, aber das kostet fast noch mehr. Denn keine Versicherung übernimmt gern so ein Risiko, die Täter sind fast nie haftbar zu machen, schon gar nicht finanziell. Also gibt es zwar teure Versicherungen gegen Vandalismus, welche die Graffiti inkludieren, diese sind aber mit Einschränkungen versehen. So werden nur bestimmte Gebäudehöhen versichert und Auflagen zum Selbstschutz und der Prophylaxe erteilt. Dennoch lohnt sich die Versicherung innerhalb eines Gesamtpaketes Graffitischutz. Mit der Gesellschaft sind jedoch klare Bedingungen auszuhandeln, die sich am tatsächlichen Risiko und Geschehen orientieren. Meist wird es Selbstbeteiligungen und Höchstleistungsgrenzen geben. Der Gebäudebesitzer muss hier scharf kalkulieren, was sich für ihn lohnt. Eine Graffitiprophylaxe in Form von Nanobeschichtung ist bei stark betroffenen Flächen in jedem Fall angezeigt, auch eine verschärfte Überwachung und vor allem die schnelle Beseitigung, um die Sprayer zu demotivieren.

Wenn Graffiti nicht entfernt wird, können Mieter dies verlangen oder die Miete kürzen. Solche Fälle landen immer wieder vor Gericht. Es wird dann entschieden, was zumutbar ist, auch hinsichtlich der lokalen Verhältnisse und Gepflogenheiten. Im Grunde hat der Hausbesitzer keine Wahl - die Graffiti müssen weg.        


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